1. |
Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der
Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung,
so bleiben diese Eigentum des Verkäufers. |
2. |
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die
Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand
geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit
schriftlich mitzuteilen. |
3. |
Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. |
4. |
Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich
geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. |
5. |
Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach VertragsabschlußTatsachen bekannt, die begründete Zweifel
an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der
Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. |
1. |
Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung. |
2. |
Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt
eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der
Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen. |
3. |
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. |
4. |
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz zu
fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere
Zinsbelastung nach. |
5. |
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. |
2. |
Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an
einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. |
3. |
Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das
Recht zu, gemäß den §§ 440, 323, 326 Abs.1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. |
4. |
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung , mangelhafter Einbau- und
Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder
Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen.
Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden
Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des
Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. |
5. |
Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die
erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung ) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. |
6. |
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht
an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. |